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Kinderarztpraxis in Wissen

Dr. med. Andreas Brucherseifer-Escher

Jannet Gielen

Dr. med. Christoph Pickard

zur Terminvereinbarung

Aktuelles:

Wir machen Urlaub!

vom 03.04.23 – 06.04.23 bleibt die Praxis geschlossen.

Vertretung:

03.04.23 – 06.04.23 -> Dr. Braun/ Dr. Wagner, Hachenburg
05.04.23 – 06.04.23 -> Dr. Krämer, Muddersbach

 

Zum 1. Oktober 2022 wird die FFP2-Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten (Kinder ab 6 Jahren), sowie Begleitpersonen bundesweit auch in ambulanten medizinischen Einrichtungen (Praxen) eingeführt.

Bei uns in der Praxis gilt die Regel: Eine Begleitperson pro Patient.

Spektrum:

  • kinderärzliche Untersuchung und Beratung
  • kinderärztliche Vorsorgeleistungen
  • Ultraschall Bauch, Schädel, Hüfte, Nieren
  • EKG
  • Echokardiographie
  • Sehtest ab 6 Monaten
  • Allergiediagnostik
  • Hyposensibilisierung
  • Lungenfunktion
  • Intelligenz- und Entwicklungstestung
  • psychosomatische Grundversorgung
  • Jugendarbeitsschutzuntersuchung
  • reisemedizinische Beratung
  • Schutzimpfung gegen Gelbfieber
  • Wettkampf- und Tauglichkeitsattest
  • Kindergartenattest

Telefon:

02742 – 911330

Fax:

02742 – 911333

Sprechzeiten

Hinweis: Coronabedingt kann es zu Änderungen kommen.

08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr

08:00 bis 12:00 Uhr

08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 19:00 Uhr

08:00 bis 12:00 Uhr

Corona-Infos

Zum 1. Oktober 2022 wird die FFP2-Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten, Begleitpersonen sowie Besucherinnen und Besucher bundesweit auch in ambulanten medizinischen Einrichtungen eingeführt. Dazu gehören unter anderem Praxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen oder Rettungsdienste. Mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes sollen vor allem vulnerable Gruppen geschützt werden.

Bereits beim Zugang zur Praxis müssen Patientinnen und Patienten, Begleitpersonen sowie Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maske tragen, nicht nur im Wartezimmer. Die FFP2-Maskenpflicht gilt für diesen Personenkreis nach dem heutigen Stand bis zum 7. April 2023 – und zwar unabhängig von einer durch den Deutschen Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite zur Verhinderung von COVID-19.

Von der Maskenpflicht befreit sind folgende Personen:

  • Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Maske tragen können
  • Gehörlose oder schwerhörige Menschen und ihre Begleitpersonen.

Termin-Reservierung

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation kommt es teilweise zu einer schlechteren, telefonischen Erreichbarkeit.
Wir arbeiten ausschließlich mit Termin-Reservierung.
Wir bitten Sie daher eine Terminanfrage
über unser online-Formular zu stellen
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Wir rufen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt zurück!

HINWEIS:

Die Vergabe von Akutterminen
ist nach wie vor nur telefonisch möglich!

Rückruf für Terminabsprache anfordern:

Die Anfragen werden nicht täglich bearbeitet. Sie erhalten innerhalb von wenigen Tagen eine Rückmeldung.

Wichtig: die Vergabe von Akutterminen ist nach wie vor nur telefonisch möglich!